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   VG Berlin, 24.10.2014 - 7 L 389.14   

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VG Berlin, 24.10.2014 - 7 L 389.14 (https://dejure.org/2014,38286)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.10.2014 - 7 L 389.14 (https://dejure.org/2014,38286)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 7 L 389.14 (https://dejure.org/2014,38286)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2014 - 7 L 389.14
    Jeder Bewerber um ein Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1/13 -, juris, Rn. 20).

    Bewerber, die die allgemeinen Ernennungsbedingungen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die aus sonstigen Eignungsgründen für die Ämtervergabe von vornherein nicht in Betracht kommen, können in einer ersten Auswahl ausgeschlossen werden und müssen nicht mehr in den Leistungsvergleich einbezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O., Rn. 23).

    Jede solche Auswahlentscheidung muss allerdings auf einer tragfähigen Sachverhaltsermittlung und einer sorgfältigen Abwägung beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O. und Beschluss vom 6. April 2006 - BVerwG 2 VR 2.05 -, juris, Rn. 7).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2014 - 7 L 389.14
    Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist grundsätzlich die im Auswahlvermerk vom Dienstherrn fixierte Sach- und Rechtslage, der die Behörde im gerichtlichen Verfahren nichts Wesentliches hinzufügen kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, juris Rn. 46 m.w.N.).

    Derartige Erwägungen sind vielmehr unzulässig und bei der gerichtlichen Kontrolle der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigungsfähig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2014 - 7 L 389.14
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2014 - 7 L 389.14
    Allerdings ist die Entscheidung, welche Bewerber aufgrund ihrer Leistungen zu befördern sind, als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2014 - 7 L 389.14
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2014 - 7 L 389.14
    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99, 102 f.).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2014 - 7 L 389.14
    Jede solche Auswahlentscheidung muss allerdings auf einer tragfähigen Sachverhaltsermittlung und einer sorgfältigen Abwägung beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O. und Beschluss vom 6. April 2006 - BVerwG 2 VR 2.05 -, juris, Rn. 7).
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